Leistungen AHV/IV, BVG und UVG
Die Grafik zeigt einfach und übersichtlich, wieviel Leistungen für wen von welchen Vorsorgeeinrichtung ausbezahlt werden.
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem Dreisäulensystem, das die finanzielle Sicherheit im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährleisten soll. Die erste Säule besteht aus der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und der IV (Invalidenversicherung), die obligatorisch für alle Personen sind, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten.
Die zweite Säule umfasst die berufliche Vorsorge (BVG) und die Unfallversicherung (UVG), die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab einem gewissen Lohnminimum vorgeschrieben sind. Die dritte Säule ist die freiwillige individuelle Vorsorge, die durch Lebensversicherungen, Banksparpläne oder andere private Vorsorgelösungen erfolgen kann. Die Renten aus der ersten und der zweiten Säule decken rund 60 bis 70 Prozent des zuletzt bezogenen Lohnes ab.
Die zusätzliche private Vorsorge kann helfen, Einkommenslücken im Alter zu schliessen.
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